Bislang hieß es, dass Häuser im Deichgrund der Hochwasserschutzanlagen an der Dove Elbe durch Ausübung des Vorkaufsrechts von der Stadt erworben werden.
Grundlage ist also, dass das Haus den Deichgrund und 3 Meter Schutzstreifen berührt.
Die bisher 4 ausgeführten Vorkaufsrechte sprechen aber eine andere Sprache!
Allermöher Deich 445 | Das Haus steht 28 Meter vom Deichfuss entfernt und soll laut BZ zukünftig ein Hospiz beheimaten. |
Allermöher Deich 449 | Ein Verwaltungsgebäude des Gasbetriebs mit Kantine usw. Das Gebäude steht 9 Meter entfernt vom Deichfuss. |
Allermöher Deich 163b | Das Wohnhaus steht 7,5 Meter entfernt vom aktuellen Deichfuss |
Moorfleeter Deich 337 | Das Wohnhaus steht 31 Meter vom aktuellen Deichfuss entfernt |
Lediglich das Haus Allermöher Deich 95 steht tatsächlich im Deichgrund, allerdings ist hier offiziell das Vorkaufsrecht erst in Prüfung und noch nicht ausgeübt.
Entgegen der bisherigen Auffassung scheinen also alle Häuser am Deich betroffen zu sein.
Das bedeutet, dass zukünftig alle Ortschaften entlang der Deiche beseitigt werden. Bis dahin werden es zunehmend Geisterorte in denen intakte Häuser dem Zerfall preisgegeben werden.